Der werbefinanzierte Fernsehsender RTL klagte gegen TC Unterhaltungselektronik, Entwickler eines Fernseh-Werbeblockers. RTL befürchtete Umsatzverluste durch diese smarte Werbe-Ausblend-Technik und zog vor Gericht. In letzter Instanz wurde nun die Klage des kölner Senders abgewiesen, TV-Werbeblocker sind also legal, vergleichbar mit PopUp-Blocker im Internet. Begründung des Bundesgerichtshofs "TC Unterhaltungselektronik biete den Fernsehkonsumenten mit ihrem Werbeblocker lediglich eine technische Hilfestellung zum Ausblenden nicht gewünschter Werbung. Die Anwendung der Werbeblocker-Funktion bleibe jeweils dem Zuschauer überlassen. " Abzusehen ist, dass sich die Fernsehsender neue, trickreiche Konzepte einfallen lassen werden die Werbebotschaften trotzdem irgendwie und irgendwo zu platzieren. Verstärkte Schleichwerbung wird wohl die absehbare Folge sein, um so die Mindereinahmen beim Verkauf von Werbespots zu kompensieren. HerrGadget findet TV-Werbeblocker gut, denn das "0190-Ruf-mich-an"-Gestöhne kann jetzt ein Ende haben, ebenso wie jugendfeinliche Handy-Klingelton- oder unspektakuläre Klopapierwerbung. Wahrscheinlich ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Promi-Nervbacken-Filter zugelassen werden - man gibt legt einfach eine Liste mit Namen von Personen an, welche bei Erscheinen auf der Mattscheibe automatisch weggezapped werden. Eine automatische Gesichts- und Stimmenerkennung verschiebt Dieter Bohlen und Konsorte direkt in die Windows Mülltonne. Der rasante Einzug von Media-Center PC´s und PC basierten digitalen Videorecordern wird die Umgehung von Werbeblöcken in Zukunft vereinfachen.